Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) –
Schließfächer in der Stadt Lyon
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln
die Nutzung der temporären Gepäckaufbewahrung und des automatisierten
Schlüsseldienstes von Lockers in Town Lyon, 5 rue Chavanne, 69001 Lyon,
Frankreich.
Kontakt: lockersintown@gmail.com | Telefon: +33 6 85 42 71 07
| Website: www.lockersintown.fr
Betreibergesellschaft
Lockers in Town Lyon, eine vereinfachte
Aktiengesellschaft (SAS) mit einem Kapital von 7.000 €, eingetragen im
Handelsregister Annecy unter der Nummer 104 119 383,
Sitz: 6 avenue d'Aléry, 74000 Annecy, Frankreich.
Handelsname: Lockers in Town Lyon.
Geschäftsadresse: 5 rue Chavanne, 69001 Lyon.
E-Mail-Adresse: lockersintown@gmail.com.
Telefonnummer: +33 6 85 42 71 07.
Der Kunde
: Der Begriff „Kunde“ bezeichnet die Person, deren
Zahlungsinformationen zur Buchung und Nutzung einer oder mehrerer
Dienstleistungen von Lockers in Town Lyon verwendet werden. Der Kunde muss
mindestens 16 Jahre alt sein und ist für die Buchungen und die ordnungsgemäße
Nutzung der angebotenen Dienstleistungen verantwortlich.
1. Geltungsbereich
www.lockersintown.com angebotenen temporären
Aufbewahrungsdienste für Gepäck, persönliche Gegenstände und Schlüssel. Die
Mit jeder Bestellung erklärt sich der Kunde
uneingeschränkt mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen einverstanden.
Durch die Buchung eines Schließfachs über unsere Website bestätigt der Nutzer,
die genannten Bedingungen gelesen, verstanden und akzeptiert zu haben.
Der Verkauf erfolgt ausschließlich online und ist rund um die Uhr auf einer
separaten Website mit einem individuellen Zugangscode möglich.
2. Angebotene Dienstleistungen
Schließfächer in Lyon bieten:
- Gepäckschließfächer in verschiedenen Größen (S, M, XL) für einen festen
Zeitraum.
Schließfach S: (H 37 x B 48 x T 58 cm)
Schließfach M: (H 46 x B 48 x T 58 cm)
Schließfach XL: (H 84 x B 48 x T 58 cm)
- Schlüsselschließfächer, vorwiegend für Gewerbetreibende und Saisonmieter von
Immobilien oder anderen Objekten.
Größe des Schlüsselschließfachs: (H 9,5 x B 23,5 x T 29 cm)
3. Buchungs- und Nutzungsbedingungen
Reservierungen erfolgen ausschließlich online
über unser Formular. Die Zahlung erfolgt per Kreditkarte oder PayPal.
Der Zutritt zu den Räumlichkeiten und Schließfächern ist nur während des
reservierten Zeitraums gestattet.
Nach Zahlungseingang erhalten Sie eine E-Mail mit den Zugangs- und
Zahlungsdetails. Sie erhalten einen persönlichen Zugangscode, der nicht an
Dritte weitergegeben werden darf.
Sie sind für die Verwendung Ihres persönlichen Codes, das ordnungsgemäße
Verschließen Ihres Schließfachs und die sichere Aufbewahrung Ihrer Wertsachen
verantwortlich.
Bitte überprüfen Sie vor der Buchung die Größe und das Gewicht Ihres Gepäcks.
Bei Überschreitung der zulässigen Gepäckmaße erfolgt keine Rückerstattung.
Die Schließfächer in den Räumlichkeiten von Town Lyon sind videoüberwacht und
mit einer Alarmanlage ausgestattet, um die Sicherheit von Eigentum und Personen
zu gewährleisten. Mit Betreten der Räumlichkeiten akzeptiert Sie diese
Sicherheitsvorkehrungen.
Sie sind für Ihre Begleitpersonen verantwortlich und verpflichten sich,
unbekannten Personen keinen Zutritt zu den Räumlichkeiten zu gewähren.
Andernfalls behalten Sie sich zivil- und strafrechtliche Konsequenzen vor.
4. Preise und Mietzeiten
Die Preise auf der Website enthalten die gesetzliche Mehrwertsteuer. Sie
variieren je nach Schließfachgröße und Mietdauer.
Lockers in Town Lyon behält sich das Recht vor, die Preise jederzeit ohne
Vorankündigung anzupassen.
Mietzeiten beginnen jeweils zur vollen Stunde. Für bereits begonnene Mietzeiten
werden keine Rabatte oder Preisnachlässe
gewährt .
Zurückgelassenes Gepäck und/oder Schlüssel müssen vom Kunden vor Ablauf seiner
Reservierung abgeholt werden.
Mietverlängerungen müssen vor Ablauf der
Reservierung über die E-Mail, die Sie zum Zeitpunkt des ursprünglichen Kaufs
erhalten haben, und zu den jeweils geltenden Preisen beantragt werden.
Der Kunde ist für die Auswahl seines/ihres
Schließfachs/Schließfächer verantwortlich und muss im Voraus sicherstellen,
dass die persönlichen Gegenstände, die er einlagern möchte, die passenden
Abmessungen haben und dass er sie physisch im Schließfach verstauen kann. Eine
Rückerstattung ist ausgeschlossen, wenn das Gepäck des Kunden aus irgendeinem
Grund nicht in das zuvor reservierte Schließfach passt.
Der Kunde ist für die Wahl seines reservierten Zeitfensters verantwortlich und
hat keinen Anspruch auf Preisanpassung, wenn er seine Reservierung über den
ursprünglich gewählten Zeitraum hinaus verlängert.
5. Kein Widerrufsrecht
Gemäß Artikel L221-28 des französischen
Verbraucherschutzgesetzes besteht kein Widerrufsrecht für Dienstleistungen, die
an einem bestimmten Datum oder innerhalb eines bestimmten Zeitraums erbracht
werden müssen.
Da der Kunde darüber informiert wurde, dass kein Widerrufsrecht besteht,
verzichtet er ausdrücklich auf jegliche Rückerstattung für die bereits bezahlte
und gebuchte Dienstleistung.
Änderungen des Datums, der Uhrzeit oder der Dienstleistung sind gegen eine
Bearbeitungsgebühr in Höhe von 10 % des ursprünglich gebuchten Preises möglich.
6. Pflichten und Verantwortlichkeiten des Kunden
Der Kunde bestätigt, dass die
Lockers in Town Lyon bei der Buchung mitgeteilten persönlichen Daten korrekt
sind und ist für deren Überprüfung vor dem Absenden verantwortlich. Falsche Angaben führen zur sofortigen Kündigung des Vertrags ohne Rückerstattung.
Die Schließfächer dürfen ausschließlich zur vorübergehenden Aufbewahrung von
Gepäck (bzw. Schlüsseln, falls zutreffend) des Kunden verwendet werden.
Der Kunde trägt die alleinige Verantwortung
für die im reservierten Schließfach aufbewahrten Inhalte.
Es ist dem Kunden strengstens untersagt, folgende Gegenstände aufzubewahren:
- Luxusartikel
- Bargeld, Kreditkarten, Eigentumsurkunden, Pässe und Ausweisdokumente
- Telefone, Computer, Tablets und elektronische Geräte, Schmuck, Kunstwerke
oder ähnliche Gegenstände, Edelmetalle, Edelsteine, Uhren, Kameras…
- Berufliche Werkzeuge und Ausrüstung sowie alle Dokumente oder Akten, die der
beruflichen Schweigepflicht unterliegen
- Chemische, giftige oder gefährliche Produkte
- Schusswaffen, Munition, Sprengstoffe
- Brennbare Materialien, Gase, Kraftstoffe
- Drogen und illegale Substanzen
- Tiere, Lebewesen, Pflanzen, verderbliche Lebensmittel
- Abfälle oder illegale Gegenstände
- Unverpackte Lebensmittel oder Getränke
Lithium-Ionen-Akkus oder jegliche andere Art von Akkus fallen in die alleinige
Verantwortung des Kunden. Dieser übernimmt die volle rechtliche und finanzielle
Haftung im Falle von Fehlfunktionen oder Schäden an den Schließfächern von
Lockers in Town Lyon oder Dritten.
Für die Aufbewahrung verbotener Gegenstände kann eine Gebühr von 300 € erhoben
werden.
Der Kunde verpflichtet sich, ausschließlich das ihm bei der Buchung zugewiesene
Schließfach mit seinem persönlichen Code zu nutzen und keine Gegenstände in
anderen Schließfächern aufzubewahren. Nutzt der Kunde wissentlich oder
unwissentlich ein anderes als das ihm zugewiesene Schließfach, so erlischt
jegliche Haftung von Lockers in Town Lyon gegenüber dem Kunden und dessen
Gegenständen. In diesem Fall gelten die in Kapitel 8 genannten finanziellen
Garantien nicht.
Der Kunde ist verpflichtet, das gemietete Schließfach während der gesamten
Mietdauer und beim Verlassen der Räumlichkeiten von Lockers in Town Lyon stets
zu schließen. Er ist außerdem dafür verantwortlich, dass sein Gepäck
ordnungsgemäß verschlossen (Code, Vorhängeschloss etc.) und gekennzeichnet
(Anhänger mit Namen und Telefonnummer des Kunden) ist. Am Ende der
vereinbarten Mietzeit oder bei vorzeitiger Abreise ist der Kunde verpflichtet,
das Schließfach leer und sauber zurückzugeben. Andernfalls wird eine Gebühr von
150 € erhoben.
Das Abstellen von Koffern oder anderen Gegenständen außerhalb der Schließfächer
ist verboten und zieht, unabhängig von einer Reservierung, eine Gebühr von 200
€ für unbefugte Nutzung nach sich, unabhängig von der Dauer. In diesem Fall
besteht kein Anspruch auf die in Kapitel 8 genannten Garantien. Wer Gegenstände
außerhalb der Schließfächer abstellt, trägt die volle Verantwortung für
Verlust, Diebstahl oder behördliche Maßnahmen.
Jegliche missbräuchliche Nutzung der Schließfächer von Lockers in Town Lyon für
andere Zwecke als die Aufbewahrung persönlicher Gegenstände führt zu einer
Pauschalgebühr von 300 €.
Der Kunde verpflichtet sich, alle anfallenden Gebühren auf erste Aufforderung
von Lockers in Town Lyon zu zahlen.
Der Kunde verpflichtet sich, die Schließfächer nicht für illegale oder
ungesetzliche Zwecke zu nutzen.
Der Kunde verpflichtet sich zur ordnungsgemäßen Nutzung der Geräte und haftet
gegenüber Lockers in Town Lyon und Dritten für alle Schäden oder
Beeinträchtigungen an den Schließfächern, dem System und den Räumlichkeiten.
Jeder Vorfall ist unverzüglich über die Hotline zu melden.
Es ist verboten, die zulässige Lagerkapazität der Schließfächer zu
überschreiten oder diese gewaltsam zu verschließen. Im Schadensfall können die
daraus resultierenden Reparatur- oder Ersatzkosten unbegrenzt in Rechnung
gestellt werden. Der Kunde trägt zudem die rechtliche und finanzielle
Verantwortung für jegliche Eingriffe oder Reparaturen, falls sich die
Schließfächer aufgrund unsachgemäßer Nutzung nicht wieder ordnungsgemäß öffnen
lassen. In diesem Fall wird vor jeglichem Eingriff eine Gebühr von 100 € zusätzlich
zu den erforderlichen Reparatur- und Nebenkosten fällig.
Bei
Schließfächern zur Aufbewahrung von Schlüsseln oder Dokumenten ist der Kunde
ausnahmsweise berechtigt, Zugangscodes weiterzugeben. Er bleibt jedoch für die
Personen und deren Handlungen verantwortlich, mit denen er die Zugangsrechte
teilt. Der Kunde ist der alleinige Ansprechpartner für Lockers in Town Lyon.
Lockers in Town Lyon übernimmt keine Haftung für die Abholung und Rückgabe von
Schlüsseln sowie für damit verbundene Vermietungen oder
Leihgaben (einschließlich, aber nicht beschränkt auf
Verzögerungen , Stornierungen, Verluste,
Diebstähle usw.). Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass seine Gegenstände
ordnungsgemäß erfasst und zurückgegeben werden. Eine Überschreitung der
reservierten Schließfachdauer führt unabhängig von den Umständen oder der
verantwortlichen Partei zu den in Artikel 8 festgelegten Strafen, deren Zahlung
der Kunde zusagt.
7. Haftung von Lockers in Town
Lyon
Die Räumlichkeiten sind mit einer permanenten
Videoüberwachungsanlage und einer Alarmanlage ausgestattet. Lockers in Town
Lyon übernimmt jedoch keine Haftung für Vandalismus, Diebstahl oder
Beschädigungen durch Dritte.
Lockers in Town Lyon vermietet Lagerräume und bietet keine sichere Aufbewahrung
von eingelagerten Gütern an.
Das Unternehmen schließt jegliche Haftung für Verlust, Diebstahl oder
Beschädigung von eingelagerten Gütern aus, sofern diese nicht durch eigene
Handlungen verursacht wurden.
Die Verpflichtung von Lockers in Town Lyon gegenüber seinen Kunden beschränkt
sich auf die Erbringung der erforderlichen Leistungen.
Lockers in Town Lyon haftet nicht für Ausfälle, die durch Störungen oder
Unterbrechungen der Dienste seiner Internet-, Strom- oder sonstigen
Dienstleister verursacht werden, deren Vertragsverhältnis für die
ordnungsgemäße Funktion der von Lockers in Town Lyon angebotenen
Dienstleistungen unerlässlich ist, oder für sonstige Ereignisse, die außerhalb
unserer Kenntnis oder Kontrolle liegen (Streiks, Stromausfälle, Aufstände,
Krieg, Bürgerkrieg, Industrie- oder Naturkatastrophen usw.).
Der Kunde stellt Lockers in Town Lyon in keiner Weise und unter keinen
Umständen für Verspätungen oder deren Folgen bei Reservierungen, Tickets und
Transportmitteln jeglicher Art (Flüge, Züge, Busse, Mitfahrgelegenheiten usw.),
Mietwagen und anderen Unterkünften haftbar. Der Kunde schließt außerdem
jegliche Ansprüche auf Schadensersatz für finanzielle Verluste, Umsatzeinbußen,
entgangene Geschäftschancen, Gewinneinbußen sowie immaterielle oder
physische Schäden aus, die durch Verspätungen oder Funktionsstörungen der
angebotenen Dienstleistungen entstehen, selbst wenn Lockers in Town Lyon
Kenntnis von der Möglichkeit solcher Verluste oder Schäden hatte.
Schließfächer in Town Lyon können, im Rahmen
der gesetzlichen Bestimmungen und Anforderungen, Strafverfolgungsbehörden oder
Rettungsdiensten den Zugang und die Kontrolle über die Räumlichkeiten,
Schließfächer und darin gelagerte Güter ermöglichen.
8. Finanzielle Garantie
Lockers in Town Lyon bietet eine Garantie von 300 €
pro Kunde für eingelagerte Gegenstände, ausgenommen nicht autorisierte
Gegenstände (Artikel 6), im Falle nachweislicher grober Fahrlässigkeit seitens
Lockers in Town Lyon. Diese Garantie gilt nur gegen Vorlage des
Original-Kaufbelegs und der entsprechenden, ordnungsgemäß bei den zuständigen
Behörden erstatteten Diebstahlsanzeige. Diese finanzielle Garantie ist keine
Versicherung.
Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass Ansprüche spätestens 72
Stunden nach Ende der Mietzeit geltend gemacht werden müssen; später
eingereichte Ansprüche sind unzulässig.
9. Verspätete Abholung – Vergessene Gegenstände
Nach Ablauf der Reservierungsfrist:
- Die Schließfächer und das Geschäft bleiben unzugänglich.
- Lockers in Town Lyon behält sich das Recht vor, mit stillschweigender
Zustimmung des Kunden auf das Schließfach zuzugreifen, um vergessene
Gegenstände zu entnehmen und diese vorübergehend aufzubewahren.
- Um seine Sachen abzuholen, muss der Kunde Lockers in Town Lyon während der
Öffnungszeiten über die WhatsApp-Hotline +33 6 85 42 71 07 kontaktieren.
- Es kann eine Gebühr entsprechend der tatsächlichen Überschreitung der
Mietdauer zum aktuellen Stundensatz zuzüglich 25 € erhoben werden. Der Kunde
verpflichtet sich zur Zahlung dieser Gebühr.
- Nach 5 Tagen kann der Kunde die Rückgabe seiner Sachen auf eigene Kosten
zuzüglich einer Bearbeitungsgebühr von 50 € und der Gebühr für die überfälligen
Tage zum aktuellen Stundensatz beantragen.
- Lockers in Town Lyon übernimmt keine Haftung für die Unversehrtheit des
zurückgegebenen Gepäcks. Sobald dieses an den Transportdienstleister übergeben
wurde, trägt Lockers in Town Lyon keine Verantwortung mehr für die Waren des
Kunden.
Nach 30 Tagen ohne Kontaktaufnahme gelten die Gegenstände als aufgegeben.
Die Schließfächer in Town Lyon können dann nach eigenem Ermessen mit ihnen
verfahren, einschließlich ihrer Vernichtung.
10. Hilfe und Unterstützung
Unser Kundenservice steht Ihnen bei allen
Fragen und technischen Problemen zur Verfügung:
- Telefonisch oder per WhatsApp: +33 6 85 42 71 07
- Supportzeiten: 7:30 bis 22:30 Uhr, Montag bis Sonntag
11. Anwendbares Recht – Streitbeilegung
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen
unterliegen französischem Recht und sind in französischer Sprache auszulegen.
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist ausschließlich das zuständige Gericht
in Annecy.
Vor Einleitung eines Gerichtsverfahrens kann ein gütliches Mediationsverfahren
eingeleitet werden.
Im Streitfall kann eine Beschwerde per E-Mail an lockersintown@gmail.com
gesendet werden.
12. Schutz personenbezogener Daten
Lockers in Town Lyon verpflichtet sich, die
Vertraulichkeit der erhobenen Daten, einschließlich der Aufnahmen aus der
Videoüberwachung, gemäß der DSGVO und den geltenden Vorschriften zu wahren. Die
erhobenen personenbezogenen Daten und Informationen sind für die
Auftragsabwicklung und die gesetzlich vorgeschriebenen Sicherheitszwecke
unerlässlich. Diese Informationen werden nur so lange gespeichert, wie es zur
Gewährleistung der gebuchten Leistungen und etwaiger Garantien erforderlich
ist.
Videoaufzeichnungen werden nur für einen begrenzten Zeitraum aufbewahrt und
ausschließlich im Falle eines Sicherheitsvorfalls verwendet.
13. Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Lockers in Town Lyon behält sich das Recht
vor, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit zu ändern.
Es gilt die am Tag der Buchung gültige Fassung.