Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) – Schließfächer in der Stadt Lyon

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die Nutzung der temporären Gepäckaufbewahrung und des automatisierten Schlüsseldienstes von Lockers in Town Lyon, 5 rue Chavanne, 69001 Lyon, Frankreich.

Kontakt: lockersintown@gmail.com | Telefon: +33 6 85 42 71 07
| Website: www.lockersintown.fr

Betreibergesellschaft

Lockers in Town Lyon, eine vereinfachte Aktiengesellschaft (SAS) mit einem Kapital von 7.000 €, eingetragen im Handelsregister Annecy unter der Nummer 104 119 383,
Sitz: 6 avenue d'Aléry, 74000 Annecy, Frankreich.
Handelsname: Lockers in Town Lyon.
Geschäftsadresse: 5 rue Chavanne, 69001 Lyon.
E-Mail-Adresse: lockersintown@gmail.com.
Telefonnummer: +33 6 85 42 71 07.
Der Kunde
: Der Begriff „Kunde“ bezeichnet die Person, deren Zahlungsinformationen zur Buchung und Nutzung einer oder mehrerer Dienstleistungen von Lockers in Town Lyon verwendet werden. Der Kunde muss mindestens 16 Jahre alt sein und ist für die Buchungen und die ordnungsgemäße Nutzung der angebotenen Dienstleistungen verantwortlich.

1. Geltungsbereich

www.lockersintown.com angebotenen temporären Aufbewahrungsdienste für Gepäck, persönliche Gegenstände und Schlüssel. Die

Mit jeder Bestellung erklärt sich der Kunde uneingeschränkt mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen einverstanden. Durch die Buchung eines Schließfachs über unsere Website bestätigt der Nutzer, die genannten Bedingungen gelesen, verstanden und akzeptiert zu haben.

Der Verkauf erfolgt ausschließlich online und ist rund um die Uhr auf einer separaten Website mit einem individuellen Zugangscode möglich.

2. Angebotene Dienstleistungen

Schließfächer in Lyon bieten:
- Gepäckschließfächer in verschiedenen Größen (S, M, XL) für einen festen Zeitraum.
Schließfach S: (H 37 x B 48 x T 58 cm)
Schließfach M: (H 46 x B 48 x T 58 cm)
Schließfach XL: (H 84 x B 48 x T 58 cm)

- Schlüsselschließfächer, vorwiegend für Gewerbetreibende und Saisonmieter von Immobilien oder anderen Objekten.
Größe des Schlüsselschließfachs: (H 9,5 x B 23,5 x T 29 cm)

 

3. Buchungs- und Nutzungsbedingungen

Reservierungen erfolgen ausschließlich online über unser Formular. Die Zahlung erfolgt per Kreditkarte oder PayPal.
Der Zutritt zu den Räumlichkeiten und Schließfächern ist nur während des reservierten Zeitraums gestattet.
Nach Zahlungseingang erhalten Sie eine E-Mail mit den Zugangs- und Zahlungsdetails. Sie erhalten einen persönlichen Zugangscode, der nicht an Dritte weitergegeben werden darf.
Sie sind für die Verwendung Ihres persönlichen Codes, das ordnungsgemäße Verschließen Ihres Schließfachs und die sichere Aufbewahrung Ihrer Wertsachen verantwortlich.
Bitte überprüfen Sie vor der Buchung die Größe und das Gewicht Ihres Gepäcks. Bei Überschreitung der zulässigen Gepäckmaße erfolgt keine Rückerstattung.
Die Schließfächer in den Räumlichkeiten von Town Lyon sind videoüberwacht und mit einer Alarmanlage ausgestattet, um die Sicherheit von Eigentum und Personen zu gewährleisten. Mit Betreten der Räumlichkeiten akzeptiert Sie diese Sicherheitsvorkehrungen.
Sie sind für Ihre Begleitpersonen verantwortlich und verpflichten sich, unbekannten Personen keinen Zutritt zu den Räumlichkeiten zu gewähren. Andernfalls behalten Sie sich zivil- und strafrechtliche Konsequenzen vor.

4. Preise und Mietzeiten

Die Preise auf der Website enthalten die gesetzliche Mehrwertsteuer. Sie variieren je nach Schließfachgröße und Mietdauer.
Lockers in Town Lyon behält sich das Recht vor, die Preise jederzeit ohne Vorankündigung anzupassen.

Mietzeiten beginnen jeweils zur vollen Stunde. Für bereits begonnene Mietzeiten werden keine Rabatte oder Preisnachlässe
gewährt .


Zurückgelassenes Gepäck und/oder Schlüssel müssen vom Kunden vor Ablauf seiner Reservierung abgeholt werden.

Mietverlängerungen müssen vor Ablauf der Reservierung über die E-Mail, die Sie zum Zeitpunkt des ursprünglichen Kaufs erhalten haben, und zu den jeweils geltenden Preisen beantragt werden.

Der Kunde ist für die Auswahl seines/ihres Schließfachs/Schließfächer verantwortlich und muss im Voraus sicherstellen, dass die persönlichen Gegenstände, die er einlagern möchte, die passenden Abmessungen haben und dass er sie physisch im Schließfach verstauen kann. Eine Rückerstattung ist ausgeschlossen, wenn das Gepäck des Kunden aus irgendeinem Grund nicht in das zuvor reservierte Schließfach passt.
Der Kunde ist für die Wahl seines reservierten Zeitfensters verantwortlich und hat keinen Anspruch auf Preisanpassung, wenn er seine Reservierung über den ursprünglich gewählten Zeitraum hinaus verlängert.

5. Kein Widerrufsrecht

Gemäß Artikel L221-28 des französischen Verbraucherschutzgesetzes besteht kein Widerrufsrecht für Dienstleistungen, die an einem bestimmten Datum oder innerhalb eines bestimmten Zeitraums erbracht werden müssen.
Da der Kunde darüber informiert wurde, dass kein Widerrufsrecht besteht, verzichtet er ausdrücklich auf jegliche Rückerstattung für die bereits bezahlte und gebuchte Dienstleistung.
Änderungen des Datums, der Uhrzeit oder der Dienstleistung sind gegen eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 10 % des ursprünglich gebuchten Preises möglich.

6. Pflichten und Verantwortlichkeiten des Kunden
Der Kunde bestätigt, dass die Lockers in Town Lyon bei der Buchung mitgeteilten persönlichen Daten korrekt sind und ist für deren Überprüfung vor dem Absenden verantwortlich. Falsche Angaben führen zur sofortigen Kündigung des Vertrags ohne Rückerstattung.

Die Schließfächer dürfen ausschließlich zur vorübergehenden Aufbewahrung von Gepäck (bzw. Schlüsseln, falls zutreffend) des Kunden verwendet werden.

Der Kunde trägt die alleinige Verantwortung für die im reservierten Schließfach aufbewahrten Inhalte.

Es ist dem Kunden strengstens untersagt, folgende Gegenstände aufzubewahren:
- Luxusartikel
- Bargeld, Kreditkarten, Eigentumsurkunden, Pässe und Ausweisdokumente
- Telefone, Computer, Tablets und elektronische Geräte, Schmuck, Kunstwerke oder ähnliche Gegenstände, Edelmetalle, Edelsteine, Uhren, Kameras…
- Berufliche Werkzeuge und Ausrüstung sowie alle Dokumente oder Akten, die der beruflichen Schweigepflicht unterliegen
- Chemische, giftige oder gefährliche Produkte
- Schusswaffen, Munition, Sprengstoffe
- Brennbare Materialien, Gase, Kraftstoffe
- Drogen und illegale Substanzen
- Tiere, Lebewesen, Pflanzen, verderbliche Lebensmittel
- Abfälle oder illegale Gegenstände
- Unverpackte Lebensmittel oder Getränke


Lithium-Ionen-Akkus oder jegliche andere Art von Akkus fallen in die alleinige Verantwortung des Kunden. Dieser übernimmt die volle rechtliche und finanzielle Haftung im Falle von Fehlfunktionen oder Schäden an den Schließfächern von Lockers in Town Lyon oder Dritten.

Für die Aufbewahrung verbotener Gegenstände kann eine Gebühr von 300 € erhoben werden.

Der Kunde verpflichtet sich, ausschließlich das ihm bei der Buchung zugewiesene Schließfach mit seinem persönlichen Code zu nutzen und keine Gegenstände in anderen Schließfächern aufzubewahren. Nutzt der Kunde wissentlich oder unwissentlich ein anderes als das ihm zugewiesene Schließfach, so erlischt jegliche Haftung von Lockers in Town Lyon gegenüber dem Kunden und dessen Gegenständen. In diesem Fall gelten die in Kapitel 8 genannten finanziellen Garantien nicht.
Der Kunde ist verpflichtet, das gemietete Schließfach während der gesamten Mietdauer und beim Verlassen der Räumlichkeiten von Lockers in Town Lyon stets zu schließen. Er ist außerdem dafür verantwortlich, dass sein Gepäck ordnungsgemäß verschlossen (Code, Vorhängeschloss etc.) und gekennzeichnet (Anhänger mit Namen und Telefonnummer des Kunden) ist.
Am Ende der vereinbarten Mietzeit oder bei vorzeitiger Abreise ist der Kunde verpflichtet, das Schließfach leer und sauber zurückzugeben. Andernfalls wird eine Gebühr von 150 € erhoben.
Das Abstellen von Koffern oder anderen Gegenständen außerhalb der Schließfächer ist verboten und zieht, unabhängig von einer Reservierung, eine Gebühr von 200 € für unbefugte Nutzung nach sich, unabhängig von der Dauer. In diesem Fall besteht kein Anspruch auf die in Kapitel 8 genannten Garantien. Wer Gegenstände außerhalb der Schließfächer abstellt, trägt die volle Verantwortung für Verlust, Diebstahl oder behördliche Maßnahmen.
Jegliche missbräuchliche Nutzung der Schließfächer von Lockers in Town Lyon für andere Zwecke als die Aufbewahrung persönlicher Gegenstände führt zu einer Pauschalgebühr von 300 €.
Der Kunde verpflichtet sich, alle anfallenden Gebühren auf erste Aufforderung von Lockers in Town Lyon zu zahlen.


Der Kunde verpflichtet sich, die Schließfächer nicht für illegale oder ungesetzliche Zwecke zu nutzen.
Der Kunde verpflichtet sich zur ordnungsgemäßen Nutzung der Geräte und haftet gegenüber Lockers in Town Lyon und Dritten für alle Schäden oder Beeinträchtigungen an den Schließfächern, dem System und den Räumlichkeiten. Jeder Vorfall ist unverzüglich über die Hotline zu melden.
Es ist verboten, die zulässige Lagerkapazität der Schließfächer zu überschreiten oder diese gewaltsam zu verschließen. Im Schadensfall können die daraus resultierenden Reparatur- oder Ersatzkosten unbegrenzt in Rechnung gestellt werden. Der Kunde trägt zudem die rechtliche und finanzielle Verantwortung für jegliche Eingriffe oder Reparaturen, falls sich die Schließfächer aufgrund unsachgemäßer Nutzung nicht wieder ordnungsgemäß öffnen lassen. In diesem Fall wird vor jeglichem Eingriff eine Gebühr von 100 € zusätzlich zu den erforderlichen Reparatur- und Nebenkosten fällig.

Bei Schließfächern zur Aufbewahrung von Schlüsseln oder Dokumenten ist der Kunde ausnahmsweise berechtigt, Zugangscodes weiterzugeben. Er bleibt jedoch für die Personen und deren Handlungen verantwortlich, mit denen er die Zugangsrechte teilt. Der Kunde ist der alleinige Ansprechpartner für Lockers in Town Lyon. Lockers in Town Lyon übernimmt keine Haftung für die Abholung und Rückgabe von Schlüsseln sowie für damit verbundene Vermietungen oder Leihgaben (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Verzögerungen , Stornierungen, Verluste, Diebstähle usw.). Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass seine Gegenstände ordnungsgemäß erfasst und zurückgegeben werden. Eine Überschreitung der reservierten Schließfachdauer führt unabhängig von den Umständen oder der verantwortlichen Partei zu den in Artikel 8 festgelegten Strafen, deren Zahlung der Kunde zusagt.



7. Haftung von Lockers in Town Lyon

Die Räumlichkeiten sind mit einer permanenten Videoüberwachungsanlage und einer Alarmanlage ausgestattet. Lockers in Town Lyon übernimmt jedoch keine Haftung für Vandalismus, Diebstahl oder Beschädigungen durch Dritte.
Lockers in Town Lyon vermietet Lagerräume und bietet keine sichere Aufbewahrung von eingelagerten Gütern an.
Das Unternehmen schließt jegliche Haftung für Verlust, Diebstahl oder Beschädigung von eingelagerten Gütern aus, sofern diese nicht durch eigene Handlungen verursacht wurden.
Die Verpflichtung von Lockers in Town Lyon gegenüber seinen Kunden beschränkt sich auf die Erbringung der erforderlichen Leistungen.

Lockers in Town Lyon haftet nicht für Ausfälle, die durch Störungen oder Unterbrechungen der Dienste seiner Internet-, Strom- oder sonstigen Dienstleister verursacht werden, deren Vertragsverhältnis für die ordnungsgemäße Funktion der von Lockers in Town Lyon angebotenen Dienstleistungen unerlässlich ist, oder für sonstige Ereignisse, die außerhalb unserer Kenntnis oder Kontrolle liegen (Streiks, Stromausfälle, Aufstände, Krieg, Bürgerkrieg, Industrie- oder Naturkatastrophen usw.).


Der Kunde stellt Lockers in Town Lyon in keiner Weise und unter keinen Umständen für Verspätungen oder deren Folgen bei Reservierungen, Tickets und Transportmitteln jeglicher Art (Flüge, Züge, Busse, Mitfahrgelegenheiten usw.), Mietwagen und anderen Unterkünften haftbar. Der Kunde schließt außerdem jegliche Ansprüche auf Schadensersatz für finanzielle Verluste, Umsatzeinbußen, entgangene Geschäftschancen,
Gewinneinbußen sowie immaterielle oder physische Schäden aus, die durch Verspätungen oder Funktionsstörungen der angebotenen Dienstleistungen entstehen, selbst wenn Lockers in Town Lyon Kenntnis von der Möglichkeit solcher Verluste oder Schäden hatte.

Schließfächer in Town Lyon können, im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen und Anforderungen, Strafverfolgungsbehörden oder Rettungsdiensten den Zugang und die Kontrolle über die Räumlichkeiten, Schließfächer und darin gelagerte Güter ermöglichen.

8. Finanzielle Garantie

Lockers in Town Lyon bietet eine Garantie von 300 € pro Kunde für eingelagerte Gegenstände, ausgenommen nicht autorisierte Gegenstände (Artikel 6), im Falle nachweislicher grober Fahrlässigkeit seitens Lockers in Town Lyon. Diese Garantie gilt nur gegen Vorlage des Original-Kaufbelegs und der entsprechenden, ordnungsgemäß bei den zuständigen Behörden erstatteten Diebstahlsanzeige. Diese finanzielle Garantie ist keine Versicherung.
Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass Ansprüche spätestens 72 Stunden nach Ende der Mietzeit geltend gemacht werden müssen; später eingereichte Ansprüche sind unzulässig.


9. Verspätete Abholung – Vergessene Gegenstände

Nach Ablauf der Reservierungsfrist:
- Die Schließfächer und das Geschäft bleiben unzugänglich.
- Lockers in Town Lyon behält sich das Recht vor, mit stillschweigender Zustimmung des Kunden auf das Schließfach zuzugreifen, um vergessene Gegenstände zu entnehmen und diese vorübergehend aufzubewahren.
- Um seine Sachen abzuholen, muss der Kunde Lockers in Town Lyon während der Öffnungszeiten über die WhatsApp-Hotline +33 6 85 42 71 07 kontaktieren.
- Es kann eine Gebühr entsprechend der tatsächlichen Überschreitung der Mietdauer zum aktuellen Stundensatz zuzüglich 25 € erhoben werden. Der Kunde verpflichtet sich zur Zahlung dieser Gebühr.

- Nach 5 Tagen kann der Kunde die Rückgabe seiner Sachen auf eigene Kosten zuzüglich einer Bearbeitungsgebühr von 50 € und der Gebühr für die überfälligen Tage zum aktuellen Stundensatz beantragen.
- Lockers in Town Lyon übernimmt keine Haftung für die Unversehrtheit des zurückgegebenen Gepäcks. Sobald dieses an den Transportdienstleister übergeben wurde, trägt Lockers in Town Lyon keine Verantwortung mehr für die Waren des Kunden.


Nach 30 Tagen ohne Kontaktaufnahme gelten die Gegenstände als aufgegeben.
Die Schließfächer in Town Lyon können dann nach eigenem Ermessen mit ihnen verfahren, einschließlich ihrer Vernichtung.



10. Hilfe und Unterstützung

Unser Kundenservice steht Ihnen bei allen Fragen und technischen Problemen zur Verfügung:
- Telefonisch oder per WhatsApp: +33 6 85 42 71 07
- Supportzeiten: 7:30 bis 22:30 Uhr, Montag bis Sonntag

11. Anwendbares Recht – Streitbeilegung

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen unterliegen französischem Recht und sind in französischer Sprache auszulegen.
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist ausschließlich das zuständige Gericht in Annecy.
Vor Einleitung eines Gerichtsverfahrens kann ein gütliches Mediationsverfahren eingeleitet werden.
Im Streitfall kann eine Beschwerde per E-Mail an lockersintown@gmail.com gesendet werden.

12. Schutz personenbezogener Daten

Lockers in Town Lyon verpflichtet sich, die Vertraulichkeit der erhobenen Daten, einschließlich der Aufnahmen aus der Videoüberwachung, gemäß der DSGVO und den geltenden Vorschriften zu wahren. Die erhobenen personenbezogenen Daten und Informationen sind für die Auftragsabwicklung und die gesetzlich vorgeschriebenen Sicherheitszwecke unerlässlich. Diese Informationen werden nur so lange gespeichert, wie es zur Gewährleistung der gebuchten Leistungen und etwaiger Garantien erforderlich ist.
Videoaufzeichnungen werden nur für einen begrenzten Zeitraum aufbewahrt und ausschließlich im Falle eines Sicherheitsvorfalls verwendet.

13. Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Lockers in Town Lyon behält sich das Recht vor, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit zu ändern.
Es gilt die am Tag der Buchung gültige Fassung.

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